Nein zum Nationalpark

Ein Nationalpark im Reichswald? Für uns als FDP Kranenburg weiterhin keine Option. Wir legen unsere Gründe dar – und schließen mit einer klaren Forderung.

 

Wer hat ein Mitspracherecht bei der Nationalparkverordnung?

Kurze Antwort: Niemand. Das grüne Umweltministerium unter Oliver Krischer allein entscheidet letztendlich in Düsseldorf, was bei uns vor Ort gilt. Zur Berücksichtigung der lokalen Interessen soll zwar ein Nationalparkkommunalausschuss gegründet werden, der für Mitspracherecht der Kommunen sorgen und auch mit einem Veto-Recht ausgestattet sein soll. Im Nationalpark Eifel wurde für die Mitsprache der Kommunen vor Ort genauso ein Nationalparkkommunalausschuss gegründet, der tatsächlich ein sogenanntes „Veto-Recht“ hat. Aber, wenn im Nationalpark Eifel der Kommunalausschuss sein Veto einlegt, dann entscheidet im Konfliktfall zwischen Nationalparkverwaltung und Kommunalausschuss das zuständige Landesministerium, also stellt dies kein echtes Veto dar!

 

Keine Vorhersehbarkeit von Konsequenzen in der Zukunft

Die Bürgerinnen und Bürger mussten bereits mehrfach erleben, dass vermeintlich sichere Absprachen am Ende aufgehoben oder verändert wurden. Dabei muss das Wort nicht einmal zwingend von der jetzigen Landesregierung gebrochen werden - auch Vereinbarungen mit dem Bund oder der EU können Einfluss nehmen.

Niemand kann eine absolute Garantie geben, dass in den kommenden Jahren dem Umland des Nationalparks keine zusätzlichen Auflagen gemacht werden oder die Landwirtschaft keine weiteren Konsequenzen zu befürchten hat. Wir als FDP Kranenburg stehen fest an der Seite unserer Landwirtinnen und Landwirte und nehmen ihre Sorgen und Bedenken ernst.

 

Der Schutzstatus als Nationalpark

Bereits heute gelten für den Reichswald verschiedene und vielfältige Schutzstandards. Diese haben dafür gesorgt, dass der Wald artgerecht gepflegt wird, Mensch und Natur im Einklang leben und jede Person den Reichswald uneingeschränkt erleben kann. Dies fand bislang immer die Zustimmung aller Beteiligten. Einen pauschalen Schutzstatus „Nationalpark“ für den gesamten Wald halten wir daher auch inhaltlich für unangemessen.

 

Trinkwasserversorgung im Nationalpark

Regelungen zur Trinkwasserversorgung im Nationalpark müssen ebenso in einer Nationalparkverordnung getroffen werden, die wir aktuell allerdings gar nicht kennen, da diese noch nicht ausgearbeitet ist. Bevor eine Entscheidung über die Ausweisung des Nationalparks getroffen wird, muss geklärt sein, wie die Trinkwasserversorgung durch die Brunnen im Gebiet des Reichswaldes dauerhaft sichergestellt werden kann. Die Stadtwerke Kleve und Goch weisen zurecht darauf hin, dass es einer klaren Rechtssicherheit vor der Ausweisung des Nationalparks braucht.

 

Unsere Forderung:

Zu Beginn der Debatte wurde betont, dass niemandem in Nordrhein-Westfalen ein zweiter Nationalpark aufgezwungen werden soll. Leider hat sich die Situation im Kreis Kleve zunehmend zugespitzt und ist immer hitziger geworden. Eine sachliche Diskussion, die sich allein auf Argumente stützt, ist kaum noch möglich. Diese verhärteten Seiten werden uns auch nach einer Entscheidung über den Reichswald weiter beschäftigen.

Gerade in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit sehen wir den Umweltminister in der Verantwortung, die Debatte zu beenden, das Projekt im Kreis Kleve einzustellen und eine weitere Eskalation zu verhindern.